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Von Publikationen und Freiheit


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Von Publikationen und Freiheit

Das Bundesverfassungsgericht kommt in einem Beschluss zu dem Ergebnis, dass solch ein Verbot unter anderem deshalb zu unbestimmt ist, weil die Einordnung über den politischen Meinungskampfes erfolgt: Allgemeines Publikationsverbot für „rechtsextremistisches Gedankengut“ ist grundgesetzwidrig. Abgesehen davon würden wir uns dann von dem ungarischen neuen Mediengesetz kaum unterscheiden – und das haben wir doch so sehr kritisiert.

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