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Webdesign keine Kunst?


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Webdesign keine Kunst?

Da gab es nun ein Gerichtsurteil, das Computergrafik f?r Webdesign als zu niedrig empfand und es deshalb f?r nicht sch?tzendswert h?lt – ja geht es denn noch?

Auch ein Lichtbildschutz nach ? 72 UrhG bestehe f?r die Computergrafiken nicht. Diese Vorschrift sch?tze nur die ?pers?nliche Leistung des Lichtbildners?. Eine Computergrafik sei dagegen nur das Ergebnis eines Programms, welches das Bild hervorbringe, ?ohne eigenes selbst?ndiges Zutun dessen, der den Computer bedient?. Dagegen sei es beim Lichtbildner nicht damit getan, nur auf den Bildausl?ser zu dr?cken. Aus diesem Grund ergebe sich ein rechtlicher Schutz f?r digitale Grafiken nur in Ausnahmef?llen, so die Richter aus Hamm.

mehr zum Thema bei IT&W und Gerrit und nat?rlich den kompletten Artikel bei Onkel Heinz.

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