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Die vorauseilende Unterlassungserklärungen


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Die vorauseilende Unterlassungserklärungen

Wer wegen Filesharings abgemahnt wurde, befürchtet Abmahnungen weiterer Musikverlage und kann sich mit Unterlassungserklärungen schützen: Nutzer dürfen sich durch Unterlassungserklärungen schützen. Denn wenn man schon den Rechteinhaber die Unterlassung zusendet, können diese nicht mehr einfach so eine kostenpflichtige Abmahnung senden. Ja Moment, das mag jetzt ja so sein, aber hier schreitet man einen Schritt zu spät ein.

Wieso überhaupt Unterlassungserklärungen unterzeichnen? Entweder man gibt seine Schuld zu, weil man es war, oder eben nicht. Dann können die Rechteverwerter vor Gericht mal im Detail die Sache klären – diesen Umstand gibt es leider viel zu wenig, da meist die vermeidlich günstigere Variante die Unterlassungserklärung ist. Also falls so eine Anwaltsschreiben bei mir mal aufschlägt, und ich von meiner Unschuld überzeugt bin, diskutiere ich es mit einem Richter vor Gericht aus. Darauf kann dies der Rechteverwerter gleich einstellen. Eine Unterlassungserklärung gibt es bei mir nicht. Ich zensiere doch nicht freiwillig mein Verhalten für den Rest meines Lebens.

Auf überhaupt keinen Fall werde ich vorauseilend Unterlassungserklärungen verschicken. Geht es noch? Wenn man doch mal eine Datei verteilt, an deren Rechte kleben die man doch unterlassen wollte, ja dann wird es eng. Dann muss man nämlich gleich hohe Summen zahlen, ganz ohne Gericht.

Das Anwälte sich nun durch solche Unterlassungserklärungen belästigt fühlen kann man evtl. verstehen, man nimmt ihnen quasi die Geschäftsgrundlage weg.

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