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Rechtslage bei Outsourcing


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Rechtslage bei Outsourcing

Da gibt ein Kunde bei einer Werbeagentur den Auftrag ein Plakat f?r eine begrenzte Zeit zu erstellen. Die Werbeagentur macht das Design und beauftragt einen Fotografen f?r das Bild, f?r eben diesen Auftrag. Nach dieser zeitlich begrenzten Aktion w?hren die Bildrechte f?r den Fotografen wieder frei. Was aber, wenn der Kunde das Bild so toll findet und es sp?ter weiter verwendet? Oft wird in den Vertr?gen geschludert und der Zusatz „ohne Beschr?nkung“ nicht beigef?gt – wenn ?berhaupt ein Vertrag und nicht nur ein Auftrag und eine Rechnung vorhanden ist. Normal m?sste der Fotograf dann neu bezahlt werden, oft wird dies vergessen. Der Teufel steckt da im Detail, wie bei law-blog nachzulesen ist.

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