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Hunde an die Leine?

Im Salacher-Bote aus der Gemeine Salach bei Stuttgart ist in der aktuellen Ausgabe folgendes zum Thema freilaufende Hunde zu entnehmen:

In der Polizeiverordnung gegen umweltsch?dliches Verhalten, Bel?stigung der Allgemeinheit zum Schutz der Gr?n- und Erholungsanlagen und ?ber das Anbringen von Hausnummern vom 07.11.2000 mit ?nderung in ? 12 Abs. 3 geregelt:
Im Innenbereich (?? 30-34 Baugesetzbuch) sind auf ?ffentlichen Stra?en und Gehwegen Hunde an der Leine zu f?hren. Ansosnten d?rfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Also was ist denn nun genau Innerorts? Auf den Verweis zum Baugesetz wird man nicht direkt schlau. Die doppelte Verneinung ist auch nicht gerade f?rderlich f?r das Verst?ndnis.

In ? 21 ist dann geregelt, dass ordnungswidrig handelt, wer vors?tzlich oder fahrl?ssig entgegen von ? 12 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen l?sst.

Ja und wieviel ist es denn nun? Erst drohen und dann nichts genaues sagen. Wer soll das ?berhaupt kapieren.

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