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Wer nicht telefoniert muss auch nicht zahlen


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Wer nicht telefoniert muss auch nicht zahlen

Eine rückwirkende Nichtnutzungsgebühr von 4,95 Euro pro Monat und ein Pfand für die SIM-Karte ist nicht zulässig: Keine Strafen für Nichttelefonierer. Das hätte was für gehabt Mobilfunkprovider – denn dann gäbe es stets Geld, egal ob man telefoniert oder eben nicht. Bedanken wir uns also bei den Verbraucherzentralen, denn sonst hätten es die Regelungen in die AGBs geschafft – und auf Seite 54 wäre das niemandem aufgefallen…

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