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Sky und der Jugendschutz


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Sky und der Jugendschutz

Das Gericht untersagte dem Sender in dem heise online vorliegenden Beschluss, in der bisherigen Form im Rundfunk und in Telemedien Filme zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die mit „FSK 16“ bzw. „FSK 18“ gekennzeichnet sind: Sky kassiert einstweilige Verfügungen wegen mangelhaftem Jugendschutz. Demnächst nur noch Bambi auf Sky zu sehen?

Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist laut Resisto-IT-Geschäftsführer Tobias Huch, dass Minderjährige ohne nennenswerte Schwierigkeiten die angeblich „sichere“ Jugendschutz-PIN von Sky Deutschland binnen Sekunden selbst berechnen können

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