Rundfunkbehörde und die eigene Freiheit
Das neue Rundfunkrecht, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer sich ausgedacht haben, hat es in sich: Wer die Wohnung wechselt, muss demnächst seiner zuständigen...
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Das neue Rundfunkrecht, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer sich ausgedacht haben, hat es in sich: Wer die Wohnung wechselt, muss demnächst seiner zuständigen...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Das neue Rundfunkrecht, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer sich ausgedacht haben, hat es in sich: Wer die Wohnung wechselt, muss demnächst seiner zuständigen Rundfunkbehörde den Grund dafür mitteilen. Wenn man schon den Medienmarkt wegen zu viele Lobbyisten nicht regeln will, der regelt halt seine Kunden, äh. Beitragszahler bzw. Beitragsschuldner.
Zu den Pflichten der bundesdeutschen Beitragsschuldner gehört es künftig, dass sie ihre Lebensumstände ihrer zuständigen Landesrundfunkanstalt zu offenbaren haben.
Na hoffentlich kommt noch jemand zur Besinnung…
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