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Von offenen WLANs und so


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Von offenen WLANs und so

Das ist doch mal gut, denn moderne Geräte verbinden sich ja gerne in alles was sie in der Luft so finden: Nutzung offener WLANs nicht strafbar. Es war auch keine knappe Entscheidung:

Wer in fremden, ungesicherten Funknetzwerken surft, macht sich nicht strafbar, entschied das Landgericht Wuppertal und schmetterte damit die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal ab, gar nicht erst die Hauptverhandlung gegen einen »Schwarzsurfer« eröffnen zu wollen

Wobei das eigentliche Problem nicht die unerlaubte Nutzung von Resourcen im fremden WLAN ist, sondern eher eine Andere: was macht der Schwarzsurfer denn so alles mit diesem Zugang? Wenn da illegale P2P-Daten getauscht werden, dann hat der Anschlussinhaber ein Problem. Dieser muss dann seine Unschuld beweisen – war das nicht mal andersrum? Also nicht das WLAN offen lassen und unbedarfte Surfer verklagen, sondern gleich zu machen.

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