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US-Cloud und die DSGVO


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
US-Cloud und die DSGVO

Die Nutzung eines US-amerikanischen Clouddienstes kann nicht generell den Ausschluss eines Anbieters aus einem öffentlichen Vergabeverfahren rechtfertigen: US-Clouddienste nicht pauschal von Aufträgen auszuschließen. Genau, da macht man es sich zu einfach.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, inwieweit personenbezogene Daten von EU-Bürgern, die von US-Firmen verarbeitet oder gespeichert werden, ausreichend vor dem Zugriff der US-Behörden geschützt sind.

Eben. Man kann zum Beispiel auch etwas verschlüsselt wo ablegen. Also erst daten verschlüsseln, dann in die US-Cloud. Schon hat man kein Problem.

Wenn keine personenbezogenen Daten anfallen, auch nicht. Wobei zum Beispiel eine Straßenlicht-Steuerung unbedingt von den USA aus gesteuert werden muss, ist auf anderer Ebene fraglich.

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