US-Cloud und die DSGVO
Die Nutzung eines US-amerikanischen Clouddienstes kann nicht generell den Ausschluss eines Anbieters aus einem öffentlichen Vergabeverfahren rechtfertigen: US-Clouddienste nicht...
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Die Nutzung eines US-amerikanischen Clouddienstes kann nicht generell den Ausschluss eines Anbieters aus einem öffentlichen Vergabeverfahren rechtfertigen: US-Clouddienste nicht pauschal von Aufträgen auszuschließen. Genau, da macht man es sich zu einfach.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, inwieweit personenbezogene Daten von EU-Bürgern, die von US-Firmen verarbeitet oder gespeichert werden, ausreichend vor dem Zugriff der US-Behörden geschützt sind.
Eben. Man kann zum Beispiel auch etwas verschlüsselt wo ablegen. Also erst daten verschlüsseln, dann in die US-Cloud. Schon hat man kein Problem.
Wenn keine personenbezogenen Daten anfallen, auch nicht. Wobei zum Beispiel eine Straßenlicht-Steuerung unbedingt von den USA aus gesteuert werden muss, ist auf anderer Ebene fraglich.
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