Navigation

Related Articles

Back to Latest Articles

US-Cloud und die DSGVO


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
US-Cloud und die DSGVO

Die Nutzung eines US-amerikanischen Clouddienstes kann nicht generell den Ausschluss eines Anbieters aus einem öffentlichen Vergabeverfahren rechtfertigen: US-Clouddienste nicht pauschal von Aufträgen auszuschließen. Genau, da macht man es sich zu einfach.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, inwieweit personenbezogene Daten von EU-Bürgern, die von US-Firmen verarbeitet oder gespeichert werden, ausreichend vor dem Zugriff der US-Behörden geschützt sind.

Eben. Man kann zum Beispiel auch etwas verschlüsselt wo ablegen. Also erst daten verschlüsseln, dann in die US-Cloud. Schon hat man kein Problem.

Wenn keine personenbezogenen Daten anfallen, auch nicht. Wobei zum Beispiel eine Straßenlicht-Steuerung unbedingt von den USA aus gesteuert werden muss, ist auf anderer Ebene fraglich.

Related Articles

Digitalcourage vs. Vorratsdatenspeicherung
Apfelwelt

Digitalcourage vs. Vorratsdatenspeicherung

Digitalcourage reicht am Montag, 28. November eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe ein und das Ziel bis Sonntag 27. November 2016 sind 35.000...

Posted on by Frank Stohl
Half der BND bei Ergreifung von Osama Bin Laden?
Politikwelt

Half der BND bei Ergreifung von Osama Bin Laden?

Der BND hatte einen Agenten des pakistanischen Geheimdiensts ISI, der zugleich für den deutschen Nachrichtendienst tätig war: BND soll USA bei Suche nach Osama bin Laden geholfen...

Posted on by Frank Stohl