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Straßenbahn entwenden ist keine Straftat


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Straßenbahn entwenden ist keine Straftat

Wir erinnern uns an die zwei Typen, die Nachts in Braunschweig eine Straßenbahn entwendet hatten um durch die Stadt zu fahren, und sogar Fahrgäste mitnahmen: Straßenbahn-Irrfahrt war keine Straftat.

Es ist kein Diebstahl und kein Einbruch, weil das Depot keine Schranke hatte und die Bahn nicht verschlossen war. Es ist auch kein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, weil sie das nachts gemacht haben. Außerdem braucht man für das Fahren einer solchen Bahn auch keine Genehmigung, d.h. es ist auch nicht Fahren ohne Führerschein. Bleibt noch Landfriedensbruch, aber dafür sehen die nicht genug öffentliches Interesse an einer Verfolgung. Kam ja niemand zu Schaden und sie haben ja sogar Leute befördert.

Unberechtigte Personenbeförderung könnte noch bleiben. Aber haben die je mehr als 6 Personen auf einmal befördert? Also da ist die Grenze bei PKW.

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