Klarnamenpflicht pauschal unwirksam?
BGH kippt Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme nicht generell untersagen. Nun, da bin ich auf die Begründung gespannt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den...
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BGH kippt Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme nicht generell untersagen. Nun, da bin ich auf die Begründung gespannt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Von der Zeit überholt: Onlinekosten.de hat für immer die Pforten geschlossen. Die gab es bis jetzt noch, okay. Das IT-Newsportal mit dem früheren Fokus auf deutsche...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
BGH kippt Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme nicht generell untersagen. Nun, da bin ich auf die Begründung gespannt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Facebook gekippt, wonach der ein Nutzer des sozialen Netzwerks grundsätzlich den Namen verwenden muss, den er auch im täglichen Leben gebraucht. Dieser pauschale Passus sei unwirksam, urteilte der III. Zivilsenat am Donnerstag in zwei Verfahren (Az.: III ZR 3/21 und III ZR 4/21). Die Bestimmung habe die Kläger zum Zeitpunkt ihrer Einbeziehung in den Nutzungsvertrag „entgegen den Geboten von Treu und Glauben“ unangemessen benachteiligt.
Facebook hat doch Hausrecht und jeder hat der AGB zugestimmt. Wenn da nun einer ohne Klarnamen daherkommt, dann ist das sein Problem. Es steht doch jedem frei sein eigenes soziales Netzwerk zu bauen.
An dieser Stelle verstehe ich die Rechtslage so gar nicht. Mit dem neuen Telemediengesetz, das am 30. November 2021 gültigen wird, wird die Lage allerdings auch nicht besser.
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