Navigation

Related Articles

Back to Latest Articles

Influencer und die Werbekennzeichnung


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Influencer und die Werbekennzeichnung

Endlich wurde geklärt, was eigentlich schon klar war, jedoch ideologisch etwas verschoben wurde: BGH zu Influencern und Werbung. Ja wunderbar.

Konkret bedeutet das: Immer wenn irgendeine Gegenleistung für einen Beitrag fließt, muss der Inhalt als Werbung gekennzeichnet werden. Die reine Selbstvermarktung muss hingegen nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Das gilt allerdings auch nur dann, wenn Verbraucher die kommerzielle Natur eines Influencer-Accounts klar und eindeutig erkennen können.

Also kein „wenn es nach Werbung aussieht…“ oder so ähnlich. Wenn kein Geld fließt, dann muss auch keine Werbung angegeben werden.

Die ganzen Vape-Fans können also wieder ihre Verdampfer und Akkuträger vorstellen.

Related Articles

Günstige Restposten: Kinderbasar in Bremen
Technikwelt

Günstige Restposten: Kinderbasar in Bremen

Aus Syrien übrig gebliebene Kinder können nun günstig erworben werden: Grosser Kinderbasar – Kategorie KK3-6j. Kann man da auch tauschen? Wann ist Happy-Hour? Wir kaufen...

Posted on by Frank Stohl
Kinofilm: Blackhat
Filmwelt

Kinofilm: Blackhat

Oh weh, ein neuer Hacker-Film: Blackhat – Michael Manns müder Hacker-Thriller. Um es kurz zu machen: dies hier ist eine Warnung für alle, die mehr können als einen Computer...

Posted on by Frank Stohl