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Sony Music vs. Quad9

Der nichtkommerzielle DNS-Dienst ist im Streit mit Sony Music zunächst unterlegen: Quad9 in Störerhaftung – neue Rechtsunsicherheit für DNS-Resolver. Da ist das Hamburger-Gericht seinem Ruf gefolgt und hat mal wieder sehr Urheberfreundlich geurteilt.

Wer eine Web-Adresse über den Browser aufrufen will, löst im Hintergrund eine DNS-Abfrage aus, die eine URL in eine numerische IP-Adresse übersetzt. Erst unter der IP-Adresse ist der gewünschte Inhalt abrufbar. 

Nun soll also der, der den DNS-Namen in eine IP-Adresse umwandelt, schauen, ob unter der IP-Adresse illegale Dinge zu finden sind und dann eben nicht auflösen.

Dann könnte man ja auch in Berlin den Städtebau verurteilen, weil er Straßenschilder zu Häuser aufgestellt hat, wo illegale Dinge passieren. Da würden wir auch nicht so direkt draufkommen.

Unser recht und Gesetz ist schon klar definiert, jedoch wenn jemand mit viel Geld noch mehr Geld will, da beugen wir es schon. Immerhin geht es um Geld.

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