Das Gericht konnte bis zuletzt nicht nachweisen wer der eigentliche Täter war: 5.000 Euro für die Nutzung eines Films über eine Tauschbörse. Da der Rechteinhaber aber eine gute Lobby hat, gab es nun eine Strafe.
Es habe nicht aufgeklärt werden können, wer den PC benutzt habe. Es habe sich wohl um „einen selbständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff gehandelt“. Doch das genügte dem Gericht nicht: Der vom Gericht beauftragte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der Dienstleister aus der Abmahnindustrie Recht hatte.
Also mit dieser Logik müssten doch Clan-Kriminalität in kürzester Zeit komplett zu bekämpfen sein, oder?
Die pauschale Möglichkeit des Internetzugriffs von Familienmitgliedern zu nennen, genüge nicht, konkrete Nachforschungen des Tatzeitpunktes seien erforderlich, auch dann, wenn hierdurch ein Familienmitglied als Täter benannt werden müsse.
Seit wann muss man seine Familienmitglieder belasten? Habe ich irgend etwas verpasst?
Ganz nebenbei: hat Justitia in Deutschland eigentlich schon gekündigt?
Also grob seit 2005 kann man ganz treffsicher sagen: lasst die Finger von Tauschbörsen wie Torrent & Co., denn bei diesen ist man nicht nur der Kunde, sondern auch Anbieter und das wird teuer.