Mal wieder Metall auf Metall
Seit mehr als 20 Jahren wird vor Gericht um einen Beat von zwei Sekunden gestritten – nun könnte die finale Entscheidung bevorstehen: Streit um Kraftwerk-Beat steuert auf...
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Seit mehr als 20 Jahren wird vor Gericht um einen Beat von zwei Sekunden gestritten – nun könnte die finale Entscheidung bevorstehen: Streit um Kraftwerk-Beat steuert auf...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Seit mehr als 20 Jahren wird vor Gericht um einen Beat von zwei Sekunden gestritten – nun könnte die finale Entscheidung bevorstehen: Streit um Kraftwerk-Beat steuert auf Entscheidung zu.
Der Bundesgerichtshof verhandelt heute zum vierten und vermutlich letzten Mal über eine Klage gegen den Komponisten und Produzenten Moses Pelham. Pelham hatte den Rhythmus aus einem Titel der Elektropop-Pioniere Kraftwerk von 1977 kopiert. 1997 legte er ihn in Endlosschleife unter den Song «Nur mir» mit Rapperin Sabrina Setlur. Der Fall wirft sehr grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz auf.
Also Kraftwerk sagt, da hätte er vorher mal fragen müssen. Pelham verteidigt die Kunstfreiheit. dazwischen gab es mal ein gutes Urteil, aber egal.
Ganz interessant in diesem Zusammenhang ist Moses Pelham ehemalige Firma:
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH in Frankfurt, wobei Pelham zwei Drittel des Gründungskapitals von 25.200 € stellte. Nachdem sie zwischenzeitlich mit dem Geschäftsmodell der Massenabmahnungen Bekanntheit erlangte und in FDUDM2 GmbH umbenannt wurde, haben die Geschäftsführer der Gesellschaft am 15. Februar 2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Quelle: Wikipedia.
Wobei es dort um ganze Musikstücke ging, und nicht um ein Sample.
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