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Dashcam nun erlaubt?


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Dashcam nun erlaubt?

Von einem Verkehrsunfall mit Todesfolge in München gibt es wohl eine Videoaufnahme: Dashcam-Video kann Straftat belegen. Oha, normal geht das nicht, aber wir sind ja auch im Strafrecht und nicht im Zivilrecht.

Wenn es um die Verwertung bei strafrechtlichen Ermittlungen geht, ist die Rechtslage sehr klar. Dashcam-Videos kann die Polizei für die Prüfung des Tatverdachts heranziehen. Ein eventueller Verstoß gegen den Datenschutz spielt im Strafverfahren jedenfalls so lange keine Rolle, wie die Polizei ihn nicht selbst zu verantworten hat. Eine Dashcam-Aufnahme durch Dritte wird also nicht zu einem unverwertbaren Beweismittel, bloß weil sie an sich gar nicht hätte entstehen dürfen.

Da kann man noch so viele US-Krimis anschauen, bei uns werden Beweise nicht so schnell ungültig. Es sei denn es geht um Privatangelegenheiten, dann nicht. Also grob nichts Neues im Staate Deutschland.

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