Illegale Überwachungskameras
Private Überwachungskameras hängen in Hauseingängen oder an Balkonen, filmen den Innenhof oder Besucher im Hausflur: Private Videoüberwachung – Illegaler Einsatz ist...
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Private Überwachungskameras hängen in Hauseingängen oder an Balkonen, filmen den Innenhof oder Besucher im Hausflur: Private Videoüberwachung – Illegaler Einsatz ist...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Private Überwachungskameras hängen in Hauseingängen oder an Balkonen, filmen den Innenhof oder Besucher im Hausflur: Private Videoüberwachung – Illegaler Einsatz ist strafbar. So bald öffentlicher Raum im Sichtfeld der Kamera ist, braucht man von allen Passanten eine Aufnahmegenehmigung. Da dies kaum zu schaffen ist, dann doch eine Genehmigung der Stadt.
Im Haus müssen Besucher ebenso aufgeklärt werden über die Überwachung. Wenn man Personal hat, sollten die am besten das Einverständnis schriftlich geben.
Alles andere wird schwierig. Ob ein Einbrecher die Information schriftlich quittiert ist auch fraglich und führt die Überwachung ins Absurdum.
Das kleine Ego will halt für niedere Zwecke filmen, das Persönlichkeitsrecht des anderen Egos ist aber dagegen.
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