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Instagram und die Schleichwerbung

Instagram und die Schleichwerbung


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Instagram und die Schleichwerbung

Das Kammergericht Berlin hat eine wegweisende Entscheidung für das Influencer Marketing auf Instagram gefällt: #Ad reicht als Kennzeichnung für Werbung nicht. Das ist für den deutschen Markt auch etwas gewagt. Eine Werbung nur mit Hastag „#Ad“, erkennt doch hier kaum einer.

Wer in mindestens 15 Beiträgen mehrere Markenartikel präsentiert und Links zu den entsprechenden Unternehmen setzt, hat laut dem Kammergericht sehr wahrscheinlich eine entgeltliche Beziehung zu den jeweiligen Unternehmen.

Auch bei Instagram muss Platz für #Werbung sein, besser wäre, wenn Instagram Werbung mit Hashtag deutlicher kennzeichnet.

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