Hamburg irritiert mit Linkhaftung
Linksetzende können sich nun in bestimmten Fällen auf die Unzumutbarkeit von Nachforschungsmaßnahmen berufen: Landgericht Hamburg distanziert sich von eigener Rechtsprechung zur...
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Linksetzende können sich nun in bestimmten Fällen auf die Unzumutbarkeit von Nachforschungsmaßnahmen berufen: Landgericht Hamburg distanziert sich von eigener Rechtsprechung zur...
Posted by Frank Stohl
Wenn ein Engländer versucht mit den anderen Staaten der westlichen Welt Risiko zu spielen:
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
US-Präsident Donald Trump will die Akten zum Attentat auf den 35. Präsident der USA John F. Kennedy veröffentlichen lassen: Trump will Akten zu Kennedy-Attentat freigeben. Endlich...
Posted by Frank Stohl
Im Rahmen eines Auftritts auf einer Sicherheitskonferenz in Philadelphia erklärte das FBI, in diesem Jahr bereits knapp 7.000 iPhones beschlagnahmt, die das FBI nicht durchsuchen...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Der frühere EU-Digitalkommissar Günther Oettinger wünscht sich mehr Anstrengungen in Europa beim Breitbandausbau und mehr staatlichen Einfluss auf eine digitale Grundversorgung:...
Posted by Frank Stohl
Wer das Smartphone oder seinen Mobilfunkanbieter wechselt, benötigt auch eine neue SIM-Karte, das war bisher so, und soll sich nun ändern: eSIM – Was ist das eigentlich?...
Posted by Frank Stohl
Heute Abend ab 22:45 Uhr im ZDF gibt es eine neue Folge „Mann, Sieber!“ mit Tobias Mann und Christoph Sieber. Das wird bestimmt wieder gut unterhaltend und sehr witzig.
Posted by Frank Stohl
Linksetzende können sich nun in bestimmten Fällen auf die Unzumutbarkeit von Nachforschungsmaßnahmen berufen: Landgericht Hamburg distanziert sich von eigener Rechtsprechung zur Linkhaftung.
Effektiv ergibt sich aus dem Urteil für kommerzielle Websitebetreiber die Verpflichtung, sämtliche Inhalte einer verlinkten fremden Webseite – seien es nun Bilder, Texte oder Videos – auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen und entsprechende Lizenzfragen zu klären.
Also in dem Einzelfall geht es darum, dass zu viele Links zu viele Seiten einfach nicht überprüfbar sind.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Websitebetreiber im Rahmen des Partnerprogramms von Amazon rund 15.000 Affiliate-Links zu Angeboten der Handelsplattform unterhalten, deren Einblendung völlig automatisiert und unter Zuhilfenahme eines bestimmten Algorithmus erfolgte.
Wobei dies ja eigentlich das Problem des Anbieters ist, soll er halt weniger Links setzen. Das ist ja so, als wenn bei einer Sammlung von Millionen von Bilder eine Überprüfung auf Kinderpornographie nicht mehr möglich ist und somit die Bilder legal sind.
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