Blitzer-Apps können teuer werden
Sind Smartphones mit Blitzer-Apps für die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmte technische Geräte? Blitzer-Apps – Oberlandesgericht bestätigt Bußgeld. ja, der...
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Sind Smartphones mit Blitzer-Apps für die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmte technische Geräte? Blitzer-Apps – Oberlandesgericht bestätigt Bußgeld. ja, der...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Sind Smartphones mit Blitzer-Apps für die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmte technische Geräte? Blitzer-Apps – Oberlandesgericht bestätigt Bußgeld. ja, der Trend bestätigt sich, da muss nicht mal der Gesetztestext geändert werden.
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Klappt aber so nicht mehr. Also am besten einfach nicht mehr schneller fahren. Wie gut das mit bei Apple mit iOS11 und Google mit Android 8 endlich eine Geschwindigkeitsanzeige in die Navigation kommt.
Ach ja, nur der Fahrer darf keine Blitzer-App auf seinem Gerät haben, von Beifahrer ist keine Rede.
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