384.000 Euro Strafe für Die PARTEI
Die Bundestagsverwaltung fordert 384.000 Euro Strafe dafür, dass Martin Sonneborns PARTEI mit ihrem Bargeldverkauf eine Gesetzeslücke nutzte: „Notfalls gehen wir in den...
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Die Bundestagsverwaltung fordert 384.000 Euro Strafe dafür, dass Martin Sonneborns PARTEI mit ihrem Bargeldverkauf eine Gesetzeslücke nutzte: „Notfalls gehen wir in den...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Die Bundestagsverwaltung fordert 384.000 Euro Strafe dafür, dass Martin Sonneborns PARTEI mit ihrem Bargeldverkauf eine Gesetzeslücke nutzte: „Notfalls gehen wir in den bewaffneten Untergrund“. Ah, damals machte ich auch mit. Schon wieder 2 Jahre her?
Im Dezember 2015 schloss der Bundestag, die Gesetzeslücke, die das möglich machte, zum 1. Januar 2016. Nun fordert die Bundestagsverwaltung von der PARTEI unter Rückgriff auf § den § 31a des Parteiengesetzes nicht nur gezahlte Gelder in Höhe von 72.000 Euro zurück, sondern zusätzlich 384.000 Euro Strafe, weil sie angeblich „unrichtige Angaben“ im Rechenschaftsbericht für 2014 machte, als sie die erst später geschlossene Lücke ausnutzte.
Da ist wohl jemand mächtig sauer auf die Verarsche. Nun, sagen wir so: CDU-Spendenaffäre im Millionenbereich sind vernachlässigbar, aber dies von DIE PARTEI geht gar nicht. Noch Fragen zum Rechtsstaat?
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