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Gesetz gegen Abmahn-Abzocke unbrauchbar


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Gesetz gegen Abmahn-Abzocke unbrauchbar

Es gibt eine Lücken im Gesetz zur Begrenzung der Abmahnkosten: Gesetz gegen Abmahn-Abzocke ist unwirksam. Was wäre unser Rechtssystem ohne Lücke? Einfach.

Wenn der Streitwert „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist, gilt die Deckelung nicht. „Darüber, was ‚unbillig‘ bedeutet, fehlt jedoch eine gesetzliche Klarstellung“, ärgert sich Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales

Ah, nett. Könnten wir das auch im Straßenverkehr machen: hier gilt 50 km/h, es sei denn sie kommen sonst zu spät.

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