Kündigungsklausel „Online-Angebot nur schriftlich“ geht nicht
Der Bundesgerichtshof sieht es als Nachteil für Verbraucher an, wenn ein Online-Angebot nur schriftlich gekündigt werden kann: BGH erklärt Kündigungsklausel von Elitepartner.de...
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Der Bundesgerichtshof sieht es als Nachteil für Verbraucher an, wenn ein Online-Angebot nur schriftlich gekündigt werden kann: BGH erklärt Kündigungsklausel von Elitepartner.de...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Der Bundesgerichtshof sieht es als Nachteil für Verbraucher an, wenn ein Online-Angebot nur schriftlich gekündigt werden kann: BGH erklärt Kündigungsklausel von Elitepartner.de für unwirksam.
Also ich fidne ja, es sollte grundsätzlich möglich sein, auf dem Weg zu kündigen, wie man auch abgeschlossen hat.
Wenn man also einen Mobilfunkvertrag in einem Ladengeschäft abschließt, muss dort auch eine Kündigung möglich sein. Wenn ich einen Mobilfunkvertrag Online abschließe, muss dies auch wieder Online möglich sein. Natürlich sollen auch abseits andere Wege möglich sein, aber gesetzlich sollte eben der gleiche Weg vorgeschrieben sein. Am besten zusätzlich zu schriftlich.
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