Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann erlassen: Landgericht Hamburg verbietet weite Teile des Schmähgedichts. Ja aber warum sollte er denn das Schmähgedicht wiederholen? Das gibt es doch im Internet.
Hat das Gericht die Sendung nicht gesehen? Dort ist doch ganz klar zu sehen: erst wird der extra3-Vorfall erwähnt, und das dies erlaubt ist und dann kam ein total überzogenes Gedicht als Beispiel für das was verboten wäre. Hat Böhmermann doch nach dem Gedicht erklärt. Einfach mal anschauen. Blöd das es die Sendung mit Schmähgedicht nicht mehr in der Mediakthek gibt.
Wie schreibt fefe dazu:
Dafür, dass das das LG Hamburg war, ist das urteil sogar halbwegs … nunja, man kann damit leben. Die haben schon deutlich tiefer ins Klo gegriffen.
Na dann.