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Von der Widerrufsbelehrung von Verträgen


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Von der Widerrufsbelehrung von Verträgen

Weil die Widerrufsbelehrung in Immobilienkreditverträgen in den Augen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht ausreichend gekennzeichnet war, zog diese vor den Bundesgerichtshof: Widerrufsbelehrung muss sich nicht grafisch abheben. Es soll ja auch nicht so extrem auffallen.

Die Verbraucherschützer hatten sich daran gestört, dass die Widerrufsbelehrung in den Mustern von Juni 2010 und November 2011 in der gleichen Schriftgröße wie der Rest des Vertrags gehalten war.

…und bei einer 3 Punkt Schrift kann man nichts hervorheben, oder wie?

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