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Unbegrenzt sind nicht 500


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Unbegrenzt sind nicht 500

Das Landgericht Potsdam hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) gegen E-Plus entschieden, dass ein Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen nicht gedrosselt werden darf: „Unbegrenztes“ Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden. Unbegrenzt ist halt unbegrenzt und nicht 500 Megabyte.

Auch sagte man deutlich, dass die extreme Drosselung der Geschwindigkeit einer „Reduzierung der Leistung auf null“ gleichkomme.

Eine Drosselung auf 6 Promille dann doch so wenig wie man denkt.

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