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Webdesignern haften für ihr Produkt


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Webdesignern haften für ihr Produkt

Ein neues Urteil legt Webdesignern weitegehende Pflichten im Zusammenhang mit der Prüfung von Urheberrechten auf: Webdesigner haftet für Fehler eines Kunden. Also die Inhalte, die der Designer liefert, muss schon passen. Der Fall war eher klassisch:

Ein Unternehmen beauftragt eine Agentur mit der Erstellung einer Webseite. Das Unternehmen schickt der Agentur noch einen Kartenausschnitt mit der Bitte, diesen auf der Webseite einzupflegen. Die Agentur kommt der Bitte nach und stellt den Kartenausschnitt online. Einige Zeit später wird das Unternehmen abgemahnt im Hinblick auf die Verwendung des Kartenausschnitts. Das Unternehmen wird zur Zahlung von Rechtanwaltskosten und Schadensersatz verurteilt. Auf diesem Schaden will man nicht sitzen bleiben und verlangt nun von der Agentur Schadensersatz.

Urteile wegen Kartenausschnitte hatten wir aber schon länger nicht mehr.

Das Urheberrecht ist ein Minenfeld

Oh ja.

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