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Netzpolitik und das Staatsgehemnis

Netzpolitik und das Staatsgehemnis


Frank Stohl
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@frankstohl
Netzpolitik und das Staatsgehemnis

Hans Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) hat auf Facebook zum Landesverrat eine nette Anmerkung veröffentlicht. Dabei geht es um die Tatsache, ob die Informationen die von Netzpolitik.org veröffentlicht wurden, auch wirklich ein Staatsgeheimnis ist oder je war:

Das „Staatsgeheimnis“ von Netzpolitik.org war längst öffentlich und sogar im Bundestag. […] Am 25.2. 2015 war die inkriminierte Meldung von Netzpolitik.org. Sieben Tage später war sie Thema der Fragestunde im Bundestag. In öffentlicher Sitzung gab der Staatssekretär aus dem Innenministeriun Auskunft über die entsprechenden Einzelheiten der Praktiken des Geheimdienstes BfV auf meine Fragen. Weltöffentlich.

Staatsgeheimnisse sind nach § 93 StGB „Tatsachen, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, wenn die Gefahr vor schweren Nachteilen für die äußere Sicherheit der BRD“ droht. Wer im BfV, BMI und beim GBA kam dann 2 Monate später auf den Gedanken, daß es sich um ein Staatsgeheimnis handelt, worüber der Herr Krings so öffentlich geplaudert hatte? Wer hat da nachgeholfen und warum? Die obersten Strafjuristen der Republik beim Generalbundesanwalt und im BMJ hätten es besser wissen müssen.

Ähm, ja eben. Dazu gibt es noch dazu die zwei Experten die ebenfalls auf der Staatsgeheimnis-Schiene sind. Also von daher könnte man mal nachforschen, warum die da so überzeugter Meinung sind.

In Sachen NSA vs. BND vs. Freiheit ist es übrigens genau andersrum: wenn da die Beschuldigten nicht selbst die Taten zugibt, gesteht und dies nicht fünf mal bestätigt, gibt es keinen Anfangsverdacht. Während bei Netzpolitik.org kein Ansatz da ist, aber die Tatsachen zurecht gezogen und gebogen werden.

Solange das Verfahren ruht, haben übrigens alle Behörden vollen Zugriff auf das Umfeld von Netzpolitik.org. Also jeder der irgendeine Beziehung zu Netzpolitik.org hat (z.B. die Homepage besucht hat), muss derzeit mit einem Staatstrojaner und Aufzeichnung der persönlichen Daten rechnen.

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