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Sofortüberweisung darf nicht einziges Zahlungsinstrument sein


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Sofortüberweisung darf nicht einziges...

Das Landgericht Frankfurt hat es der Deutschen-Bahn-Tochter DB Vertrieb untersagt, Abbuchungen über den Dienst „Sofortüberweisung“ als einziges Zahlungsinstrument ohne Zusatzkosten anzubieten: „Sofortüberweisung“ ist kein zumutbares Zahlungsmittel. Ja so geht das nicht, noch ist Bargeld das einzige Zahlungsmittel, da es keine Folgekosten hat.

Wir könnten die Banken dazu verpflichten Konten und Transaktionen für Buchgeld gratis anzubieten, aber dazu ist die Gier größer als der Überwachungswahn.

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