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Mindestbetriebsdauer für Elektronik geplant

Mindestbetriebsdauer für Elektronik geplant


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Mindestbetriebsdauer für Elektronik geplant

Da die Nutzungsdauer bei Elektrogeräten teilweise kürzer ausfällt als vor zehn Jahren, plant das Umweltbundesamt nun eine Kennzeichnungspflicht für die Mindestbetriebsdauer von Elektronik: Mindestbetriebsdauer für Elektronik geplant. Ah, so eine Art Strafe, wenn der Fernseher nicht 4 Jahre hält? Nichts genaues ist bekannt, aber es wird was getan.

Im Interview erklärt die zuständige Leiterin, dass Verbraucher durch Kennzeichnung zukünftig detaillierte Informationen zur Produktlebensdauer erhalten sollen, in der keine Reparaturen anfallen. Allerdings sollen Angaben nicht auf Zeiträume reduziert werden, sondern Leistungszyklen berücksichtigen, die beim Gebrauch entstehen. Denkbar sind daher Angaben wie Waschgänge einer Waschmaschine, Brennstunden einer Lampe oder Betriebsstunden eines Motors.

Also eher 2000 Waschgänge in 4 Jahre ohne Reparatur sollte ein Qualitätswaschmaschine schon aushalten.

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