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Widerrufsrecht ohne Bestätigung


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Widerrufsrecht ohne Bestätigung

Übt der Kunde bei einem Fernabsatzvertrag sein Widerrufsrecht aus, darf der Anbieter für die Wirksamkeit der Stornierung keine zusätzlichen Schritte verlangen: Kunde muss Widerruf nicht nochmal bestätigen.

Das wäre ja dann auch etwas kompliziert – wobei das ja oft gerne so ist. Wer also nun einen Vertrag Widerrufen will, muss diesen Widerruf nicht noch extra bestätigen. Auch egal, was die Versender sich neues einfallen lassen.

Urteil Amtsgericht München vom 20.3.2014, Az.: 261 C 3733/14.

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