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Filesharing-Urteil: 10 Euro pro Musiktitel


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Filesharing-Urteil: 10 Euro pro Musiktitel

So wollten die fleißigen Anwälte einen Filesharer um 3.879,80 € plus Zinsens und Prozesskosten erleichtern, weil dieser das Musikalbum „S T“ der Künstlerin T mit insgesamt 13 Titeln getauscht hatte: Amtsgericht Köln schrumpft Filesharing-Schaden auf 10 Euro pro Musiktitel. Ja mit den 10 Euro pro Titel kommen wir der Wirklichkeit schon näher – sind aber noch sehr weit weg.

Symbolbild: böse Nutzer vor dem Computer schädigen die Wirtschaft.

Symbolbild: böse Nutzer vor dem Computer schädigen die Wirtschaft.

Ich habe eh nie verstanden, wie die angegebenen Phantasie-Zahlen der Musikindustrie einfach für wahr gehalten wurden. Es kommt auf den einzelnen Filesharer nämlich gar nicht an, und ganze Musikstücke werden eh nicht übertragen, sondern nur Blöcke, die ein Musikstück ergeben können. Dann macht ein Filesharer das Ding noch berühmt – also wenn man genau rechnen würde, müsste die Musikindustrie dem Filesharer was geben. Für diesen Gedanken ist die Welt der BWLer in der Musikindustrie leider zu linear.

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