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Urheberrechtsvermerk als Bildunterschrift reicht nicht gegen Abmahnung


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Urheberrechtsvermerk als Bildunterschrift...

Grandios, aber wohl wahr: Urteil des LG Köln – Abmahnfalle, alle Webseiten sind betroffen! Es geht um die heutige Sache „LG Köln 14 O 427/13“ beim Landgericht Köln. Dort ist der Richter der Meinung, dass wenn man ein Bild auf einer Webseite einbindet, auch dann der Urheberrechtsvermerk angezeigt werden muss, wenn man „Bild in neuem Fenster anzeigen“ im Browser auswählt.

Dort wird dann das reine Bild angezeigt und dort fehlt eben der Urheberrechtsvermerk. Allerdings sollte man diesen dann nicht in das Bild platzieren, denn dann ändert man ja das Bild und dazu braucht man die Genehmigung des Künstlers.

Also was nun? Als Bildunterschrift reicht der Urheberrechtsvermerk nicht, in das Bild ist jedoch nicht so einfach. Ich denke, wir werden bald in einer Bildarmen Zeit leben – ob davon die Fotografen besser leben können?

Update: Urteil LG Köln zu Pixelio-Bildern: Achtung! Handeln Sie sofort und prüfen, ob Ihre Bilder die nötigen Urheberhinweise im Bild führen.

Update 2: Stellungnahme von Pixelino: Stellungnahme der pixelio media GmbH zum Urteil des Landgerichts Köln (14 O 427/13)

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Comments

  • Frank Stiegler
    Frank Stiegler

    Ich habe gerade versucht, das Urteil zu finden, um zu recherchieren, was an der Geschichte dran ist. Ansichten eines Gerichtes hin oder her; schlichter Unfug liest sich meines Erachtens sehr selten in Urteilen.

    Das angegebene Aktenzeichen ist schon kein valides Aktenzeichen. Es könnte 14 O 427/13 sein, aber darunter ist nichts zu finden, ebenso wenig wie unter „LG Köln 427/13“.

    Vielleicht schauen wir uns mal das Urteil ab, bevor wir Panik machen?

    • Article Author
    • frank
      frank

      Das war ja erst heute. Mal abwarten. Der Link geht zu einem Prozessbeobachter.

      • Article Author
    • naydenov
      naydenov

      Das beklagte Portal ist http://www.krefo.de

      • Article Author
  • Clm
    Clm

    Man kann aber ohne Probleme etwas Weissraum unter dem Werk in die Bilddatei einfügen und dort den Urheberrechtsvermerk platzieren.
    Damit verändert man das Werk nicht (es geht nicht um die Bilddatei, sondern das Werk) und in der Bilddatei ist der Urheberrechtsvermerk enthalten.

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