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Die NSU und die SIM-Karten


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Die NSU und die SIM-Karten

Im NSU-Prozess in München soll heute eine Zeugin aussagen, die im Jahr 2010 in Zwickau dem NSU-Trio zu einem Handyvertrag verholfen haben soll: Sechs Mobiltelefone im Brandschutt. Also man verleiht weder Verträge noch Gesundheitskarten. Das kann immer blöd enden. Dabei geht es nicht um den Akt des Vertragsabschlusses, sondern um die Haftung.

Denn wenn mit einer SIM-Karte etwas böses passiert, dann fragt man doch erst mal den Besitzer. Von daher: niemals etwas mit Vertrag an unbekannte Personen verschenken. Auch nicht für 20 Euro.

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