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Streaming und Tauschbörse – alles das selbe


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Streaming und Tauschbörse – alles das...

Letzte Woche gab es wol tausende Abmahnungen, weil Nutzer ein Video im netz angeschaut haben sollen: Der dreifache Skandal der U+C-Streaming-Abmahnungen. Wobei die Quelle der Nutzer unbekannt ist, stellt sich so langsam raus, dass das Gericht sich geirrt hat.

“Die Begründung des Landgerichts Köln entlarvt mangelndes technisches Verständnis der Kölner Richter: “Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor”, begründen die Kölner Richter ihren Beschluss, mit dem sie die Telekom zur Preisgabe der Namen und Anschriften ihrer Nutzer zwingen.

Aber seit wann ist zum Beispiel YouTube gucken eine Teilnahme an der Tauschbörse? Nun, da müssen wohl einige Richter nochmals zur Wochenendschulung der VHS. Anderseits finde ich es erstaunlich, wie Richter in so einem Fall ohne Sachkenntnis fröhlich entscheiden. Man sollte einen Richter vor einer Verhandlung mit allgemeinen Fragen zum Thema testen können.

So ist jedoch der Bürger einem unbedarften Richter mit Geldgierigen Anwälten des vermeidlich geschädigten ausgesetzt.

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