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In Balingen darf man im Freien doch noch lachen


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
In Balingen darf man im Freien doch noch...

Man kennt ja den Spruch „der Schwabe geht zum Lachen in den Keller“ – hätte das mal auch die junge Dame aus Balingen gemacht. Denn sie wurde angezeigt wegen zu lautes Lachen, nun aber Freigesprochen: 17-Jährige hat in der Öffentlichkeit nicht zu laut gelacht. Also da muss ich jetzt erstmal lachen.

35 Euro Strafe für zu lautes Lachen in der Öffentlichkeit: Eine 17-Jährige aus Balingen (Baden-Württemberg) dachte erst an einen Scherz, als sie den Bescheid der Stadtverwaltung im Briefkasten fand.

Nun, es ging halt um Ruhestörung. Allerdings rief die vermeidlich geschädigte Person sofort die Polizei und diese kam auch nicht, sondern klärte dies im Nachhinein. Die Ruhestörer war es also gar nicht bewusst, dass sie stören.

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