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LSR – was tun als Blogger?


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
LSR – was tun als Blogger?

Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag verabschiedet und steht laut Expertenmeinungen kurz vor der Ratifizierung: Was tun als Blogger? und LSR und Blogger – Was sagen die Verlage dazu? Sind gute Fragen.

Nein, es betrifft uns nicht. Wir können eindeutig weiter wie gehabt zitieren. Die Dummen sind lediglich Newsaggregatoren und Suchmaschischenanbieter wie Google.

Na dann nochmals Glück gehabt – also als Blogger. Generell ist das neue Gesetz natürlich Banane.

Blogger bekommen keine Sicherheit durch die Verlage. Weitere Anrufe bei anderen Verlagen ergaben klassisches Ping-Pong. Man müsse mich hierin und dorthin verweisen, Zuständigkeit und dies und jenes. Niemand drängelt sich vor. Der Grundtenor klingt beinahe so, als wären die professionellen Medien und Wächter der Demokatrie nicht in der Lage, professionell zu agieren, wenn es mal selbst um klare Meinugsbekundung in eigener Sache geht.

Daran sieht man, dass man sich als Verlag mal nicht festlegen will, vielleicht muss man doch mal einen Blogger härter anfassen. Klare Aussagen wollen Journalisten von Politiker haben, aber selber tut man sich da unendlich schwer.

Der Heise-Verlag gab dann dennoch bekannt: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht.

Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.

Danke.

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