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Beim Klingeln

n einem Rechtsstreit mit dem Mobilfunknetzbetreiber AT&T argumentieren Anwälte der US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors, and Publishers), dass auf Handys abgespielte Klingeltöne eine öffentliche Aufführung und damit vergütungspflichtig seien: Klingeltöne sind öffentliche Aufführung. Wollen die Musikferengis etwa beim jedem klingeln eine Gebühr? Bestimmt gibt es eine Flatrate als Gnadenbrot…

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