Facebook-Party verboten!
Das Landespolizeipräsidium hat Hinweise und Empfehlungen für die Polizeibeamten im Umgang mit sogenannten Facebook-Partys erarbeitet: Polizei-Anweisungen für Umgang mit...
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Das Landespolizeipräsidium hat Hinweise und Empfehlungen für die Polizeibeamten im Umgang mit sogenannten Facebook-Partys erarbeitet: Polizei-Anweisungen für Umgang mit...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Das Landespolizeipräsidium hat Hinweise und Empfehlungen für die Polizeibeamten im Umgang mit sogenannten Facebook-Partys erarbeitet: Polizei-Anweisungen für Umgang mit „Facebook-Partys“. Na, was steht da wohl drin?
Auch wird empfohlen, solche Partys ganz zu verbieten oder Bußgelder zu erheben und die Kosten – etwa von Polizeieinsätzen – dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
Also bei den letzten „Facebook-Partys“ waren stets mehr Polizisten als Partygäste vor Ort. Auch dürften Veranstalter das Gelände nicht umzäunen, was eine Kontrolle erschwert.
…ist eigentlich eine Twitter-Party noch erlaubt?
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