Anders als “Frankenbüttel” und “Eiernacken” ist die Bezeichnung nicht zur Ehrverletzung geeignet: “Oberförster” gilt nicht als Beamtenbeleidigung.
Anders als “Frankenbüttel” und “Eiernacken” ist die Bezeichnung nicht zur Ehrverletzung geeignet: “Oberförster” gilt nicht als Beamtenbeleidigung.