3 Aug 2008 Permalink

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Geringe Menge bei Tauschbörsennutzer

In vielen Bundesländern werden die Strafverfolger künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer weniger als mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat, braucht die Staatsanwälte nicht mehr zu fürchten: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe. Wo gibt es dann die Grenzwertliste für Deutschland? Wobei die Menge an Dateien nicht sehr hoch und der entstandene Schaden auch nicht sehr enorm sein darf.

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