Wenn man zu lebzeiten HartzIV empfängt, dann kurz vor dem renteneintritt stirbt, dann ist doch eigentlich die Rentenvorsorge übrig, oder? Erben müssen Hartz IV zurückzahlen. Wer sich also ein Rentenpolster anspart und dabei unter den Freibeträgen bleibt, der sollte dennoch nie HartzIV bekommen. Also mal besser nichts den Erben versprechen…
