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Mobilfunk und die Kostenfallen

Das Landgericht Münster hat entschieden, dass Mobilfunkkunden bei Vertragsabschluss Anspruch auf Beratung zu den Kosten von Internetverbindungen haben: Provider müssen Kunden vor teuren Datentarifen warnen [1]. Immer diese anspruchsvollen Kunden – das steht doch schon im Kleingedruckten auf Seite 54.