11 Mrz 2011 Permalink

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Mobilfunk und die Kostenfallen

Das Landgericht Münster hat entschieden, dass Mobilfunkkunden bei Vertragsabschluss Anspruch auf Beratung zu den Kosten von Internetverbindungen haben: Provider müssen Kunden vor teuren Datentarifen warnen. Immer diese anspruchsvollen Kunden – das steht doch schon im Kleingedruckten auf Seite 54.

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Ich nehme mir die Freiheit Kommentare ohne Begründung zu löschen, vor allem wenn eine absurde eMail-Adresse angegeben wird.

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