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Pflichtangaben bei Geschäfts-eMail


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Pflichtangaben bei Geschäfts-eMail

Neben des neuen Telemediengesetz gibt es auch Neuigkeiten für Geschäftsbriefe: Pflichtangaben auf eMails in Geschäftsbriefen. Eine Firma ist demnach verpflichtet, in Ihren eMails seit dem 01.01.2007 folgende Angaben zu machen:

  • Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft;
  • das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft;
  • die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist;
  • alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
  • Wer es nicht macht, der kann eine Abmahnung riskieren

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    Comments

    • lemming
      lemming

      Da hat man doch echt keinen Bock mehr auf die Gr

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    • Rudolf D
      Rudolf D

      Kaum gelesen, schon die Signatur ge

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