12 Jan 2007 Permalink

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Gesetzliche Kinderwagenabstellerlaubnis

Das Urteil der Woche: Kinderwagen und Rollstühle im Treppenhaus erlaubt. Also ist das nun auch geregelt. Wie wäre es mit Stellzonen im Treppenhaus? Die Bundesfamilienulla könnte da doch fix noch ein Gesetz hinterherschieben.

Warum muss alles auf diese Art in Deutschland geregelt werden? Wenn Platz im Treppenhaus ist, dann juckt es doch keinen, ob da ein Kinderwagen steht. Immerhin ist es das Gefährt der nächsten Generation. Also jene, die entweder meine Rente zahlen, oder ich deren Gefängnisaufenthalt. Auch der Richterspruch sagt: wenn da Platz für ein Gefährt ist, und es nicht behindert, dann darf man. Aber sagt das nicht einem schon der gesunde Menschenverstand?

2 Kommentare

  1. avatar

    “Aber sagt das nicht einem schon der gesunde Menschenverstand?”

    Sollte man meinen! Leider wird gesunder Menschenverstand in vielen Familien und Schulen nicht unterrichtet…

  2. avatar

    Und wie sieht’s mit verschissenen Windeln im Kinderwagen aus? Die hat die Nachbarin eines Bekannten immer “vergessen” raus zu nehmen.

    Na, bis mal halt eine an der Wohnungst

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