Wer stark raucht und im Mietvertrag “Besenrein” stehen hat, der muss seine gelbe Wände bei Auszug nicht neu streichen. BGH-Urteilt zu Mietstreit: Raucher müssen bei Auszug nicht renovieren. Nur die Vorhänge müssen die Raucher selbst entsorgen.
Wer stark raucht und im Mietvertrag “Besenrein” stehen hat, der muss seine gelbe Wände bei Auszug nicht neu streichen. BGH-Urteilt zu Mietstreit: Raucher müssen bei Auszug nicht renovieren. Nur die Vorhänge müssen die Raucher selbst entsorgen.
Bei der fortschreitenden Ausgrenzung von Rauchern eigentlich ein Urteil, das so nicht unbedingt zu erwarten war.