29 Jun 2006 Permalink

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Gelbe Wände dürfen bleiben

Wer stark raucht und im Mietvertrag “Besenrein” stehen hat, der muss seine gelbe Wände bei Auszug nicht neu streichen. BGH-Urteilt zu Mietstreit: Raucher müssen bei Auszug nicht renovieren. Nur die Vorhänge müssen die Raucher selbst entsorgen.

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