Anwälte und der Oberbürgermeister unter einer Decke?

Die im Augsburger Abmahnskandal beauftragten Anwälte und der Oberbürgermeister studierten zur gleichen Zeit an der gleichen kleinen Universität Jura: Abgrenzung von strafbarem und rechtmäßigem Verwaltungshandeln bei Drittbegünstigung. Köpfen oder Vierteilen – am besten beide. Geht es noch? Die gelöschten Lebensläufe auf der Homepage tragen ebenfalls nicht zu einer gesteigerten Unschuldsvermutung bei.

So hat eine Stadt seine Bürger nicht zu behandeln und wenn jetzt dabei noch Vetternwirtschaft bestätigt wird, dann halte ich das für eine ganz böse Entwicklung. Da sollte man mit größtmöglichster Härte nachhaltig durchgreifen um Signale für die Zukunft zu setzen.


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