Aufstocker für den Steuerzahler nicht hinnehmbar?
Da der Anwalt nach eigener Aussage lediglich den Wünschen der beiden Arbeitnehmer entgegengekommen war und keinen wirtschaftlichen Vorteil aus den Beschäftigungsverhältnissen...
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Da der Anwalt nach eigener Aussage lediglich den Wünschen der beiden Arbeitnehmer entgegengekommen war und keinen wirtschaftlichen Vorteil aus den Beschäftigungsverhältnissen...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Da der Anwalt nach eigener Aussage lediglich den Wünschen der beiden Arbeitnehmer entgegengekommen war und keinen wirtschaftlichen Vorteil aus den Beschäftigungsverhältnissen ziehe, habe er auch nicht in ausbeuterischer Absicht gehandelt: Lohndumping bei Aufstockern für den Steuerzahler nicht hinnehmbar. Äh wie?
1,53 Euro bzw. 1,64 Euro – so hoch waren die Stundenlöhne, die zwei Bürohilfen bekamen, die für einen Anwalt in Großräschen (Niederlausitz) arbeiteten. Dieser Lohn musste vom zuständigen Jobcenter aufgestockt werden, damit die beiden Arbeitnehmer auf ein Existenzminimum kamen. Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz akzeptierte jedoch die Konstellation „Billigarbeitskräfte + aufstockende Leistung = gutes Geschäft für den Anwalt“ nicht und klagte gegen diesen wegen Ausbeutung seiner Arbeitskräfte.
Wie war das nochmals: um die 2 Millionen Menschen werden bei ihrer Vollzeitarbeit aufgestockt. Also die Steuerzahler zahlen den Lohn und dir Früchte der Arbeit kassiert der Arbeitgeber. Wenn das mal kein lohnendes Geschäftsmodell ist – aber natürlich nur aus humanitären Gründen.
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